Wir sind eine Elterninitiative

Eine Elterninitiative zu sein bedeutet, gewisse Gestaltungsfreiheiten in allen Be­reichen der Kindergartenarbeit zu haben.

So nehmen Eltern Einfluss auf pädagogische Ziele und kulturelle Werte, die im Kindergartenalltag verwirklicht werden sollen. Sie können entscheiden und tragen Verantwortung dafür, wie finanzielle Mittel verwendet wer­den sollen, die zur Verfügung stehen.  Eine Elterninitiative zu sein bedeutet, sich als Eltern für das Gelingen einer Ge­meinschaftsaufgabe zu engagieren. Die Kinder erleben hier unmittelbar, dass es für das Funktionieren einer Gemeinschaft lebensnotwendig ist, sich zu beteili­gen. Eltern und Kinder erleben, dass es möglich ist gemeinsam etwas zu schaf­fen, von dem jeder Einzelne profitieren kann. Hier kann ein Wert wie Solidarität geprobt und gelebt werden. 

Wie sind die Aufgaben in der Elterninitiative verteilt, wie funktioniert nun die konkrete Alltagsarbeit?

Träger des Kindergartens ist der Verein „Elterninitiative Engelskirchen e.V.“, dem mindestens ein Elternteil ab Aufnahme des Kindes in den Kindergarten an­gehören muss. Alle Mitglieder unseres gemeinnützigen Vereins sind Miteigentü­mer der Einrichtung, mit den entsprechenden Rechten (Mitbestimmung, Mitges­taltung usw.) und Pflichten (Übernahme von Verantwortung, Elternmitarbeit usw.). Der Pflichtteil umfasst 15 Arbeitsstunden pro Kindergartenjahr.

01 Vorstand

Die Organisation des Betriebs mit allen dazugehörenden Entscheidungen ist Aufgabe des Vorstands, dessen fünf Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

02 Elternrat

Der Elternrat wird von den Eltern der einzelnen Gruppen zu Beginn eines Kinder­gartenjahres gewählt. Er übernimmt u.a. eine Mittlerfunktion zwischen Eltern und Erzieherinnen, macht Vorschläge für die Kindergartenarbeit und beteiligt sich an der Vorbereitung der Elternabende.

03 Mitglieder

Die Eltern haben durch die Mitglieder-vollversammlung ein direktes Mit-bestim­mungsrecht und ein indirektes über den Elternrat. Durch diese Form der Mitbestimmung und der eigenen aktiven Mitarbeit im Kindergarten­alltag trägt jeder und jede Einzelne Mitver-antwortung für das Gelingen unserer Kindergartengemeinschaft. Das pä-dagogische, therapeutische und übrige Personal wird, nach Anhörung des Elternrates und der Kindergarten-leitung, vom Vorstand eingestellt.